Gesetzliche Grundlage: Art.14 BayKiBiG
(1) 1Zur Förderung der besseren Zusammenarbeit von Eltern, pädagogischem Personal und Träger ist in jeder Kindertageseinrichtung ein Elternbeirat einzurichten. Soweit die Kindertageseinrichtung Kinder ab Vollendung des dritten Lebensjahres betreut, soll der Elternbeirat zudem die Zusammenarbeit mit der Grundschule unterstützen.
(2) 1Der Elternbeirat wird von der Leitung der Kindertageseinrichtung und dem Träger informiert und angehört, bevor wichtige Entscheidungen getroffen werden. Der Elternbeirat berät insbesondere über die Jahresplanung, den Umfang der Personalausstattung, die Planung und Gestaltung von regelmäßigen Informations- und Bildungsveranstaltungen für die Eltern, die Öffnungs- und Schließzeiten und die Festlegung der Höhe der Elternbeiträge.
(3) Die pädagogische Konzeption wird vom Träger in enger Abstimmung mit dem pädagogischen Personal und dem Elternbeirat fortgeschrieben.
(4) Ohne Zweckbestimmung vom Elternbeirat eingesammelte Spenden werden vom Träger der Kindertageseinrichtung im Einvernehmen mit dem Elternbeirat verwendet.
(5) Der Elternbeirat hat einen jährlichen Rechenschaftsbericht gegenüber den Eltern und dem Träger abzugeben.
Umsetzung im Kindergarten …
1. Einrichtung des Elternbeirats:
- Wahlverfahren
Ende September/ Anfang Oktober wird der Elternbeirat des Kindergartens während eines Elternabends gewählt. Wahlvorschläge werden vorab auf einer Liste gesammelt. Die vorgeschlagenen Eltern werden gefragt, ob sie zur Wahl zur Verfügung stehen. Danach erfolgt die Wahl noch demokratischen Grundsätzen entweder durch eine geheime Wahl oder per Handzeichen. Pro Kind hat ein Elternteil eine Stimme.
- Zusammensetzung und Aufgabenvergabe
Es können 4-10 Personen gewählt werden. Wünschenswert ist, dass sowohl Eltern aus den Krippengruppen als auch aus den Regelgruppen und dem Hort vertreten sind. Auch die verschiedenen Ortsteile sollen im Elternbeirat vertreten sein. Das Gremium des Elternbeirates bestimmt aus seinen Reihen die/den erste/n Vorsitzende/n und seine/n Stellvertreter/in sowie Schriftführer und Kassier. Die weitere Aufgabenvergaben (z. B. Getränkewart, Festverantwortliche.....) kann von jedem Elternbeirat frei gewählt werden.
- Funktion des Elternbeirats
Der Elternbeirat ist Ansprechpartner für Eltern, Kindergartenteam und Träger. Er hat das Recht, Forderungen und Anliegen der Eltern als deren Vertreter vorzutragen.
- Sitzungen
Im Kindergarten werden die Termine der Sitzungen und die Tagesordnung ausgehängt, so dass alle interessierten Eltern teilnehmenkönnen. Ausnahme sind Sitzungen in denen Personalangelegenheiten oder persönliche Angelegenheiten von Kindern besprochen werden. In diesen Fällen kann die Öffentlichkeit ausgeschlossen werden. Fragen und Anregungen der Eltern sind bis zu einem Tag vor der Sitzung bei der/dem Elternbeiratsvorsitzenden zu stellen, damit sie in die Tagesordnungspunktliste mit aufgenommen werden können. Sitzungen werden im Vorfeld von Veranstaltungen oder nach Bedarf (z.B. Elternbeitragserhöhung , Personalveränderungen) gehalten. Die Sitzungen finden in der Regel mit Träger und Leitung in den Räumen der Kindertagesstätte statt. Im Sinne einer größtmöglichen Transparenz werden kurze Ergebnisprotokolle im Kindergarten ausgehängt.
- Rechenschaftsbericht
Vor der Neuwahl gibt der Elternbeirat einen Rechenschaftsbericht gegenüber den Eltern und dem Träger ab. Der Elternbeirat hat darin
- die wesentlichen Aktivitäten, Ereignisse und Termine des vergangenen Jahres (kurz) darzustellen
- einen Bericht über seine Arbeit zu erstatten sowie
- einen Kassenbericht über die Verwendung von Einnahmen und Spenden zu erstellen.
Alle Elternbeiratsunterlagen werden an den nächsten Elternbeirat übergeben.
Bei einer kompletten Neubesetzung wird an einem separaten Termin derneue Elternbeirat in die Arbeit eingewiesen.
2. Mitwirkung des Elternbeirates:
- Informations- und Anhörungsrecht
insbesondere über die Jahresplanung, den Umfang der Personalausstattung, die Planung undGestaltung von regelmäßigen Informations- und Bildungsveranstaltungen
für die Eltern.
Der Elternbeirat wird vom Träger und der Leitung kontinuierlich über wichtige Prozesse im Kindergarten informiert und angehört.
Die Information läuft über E-Mailverteiler. Vor wichtigen Entscheidungen wird eine gemeinsame Sitzung einberufen.
- Fortschreibung der Konzeption
Bei gewichtigen Änderungen in der Konzeption wird vorab der Elternbeirat von Seiten des Trägers und der Leitung angehört.
Der Elternbeirat stellt sich zur Verfügung die Konzeption gegenzulesen bevor diese veröffentlicht wird.
- Qualitätssicherungsmaßnahmen
Elternumfragen in unterschiedlichen Formen werden von der Leitung in Zusammenarbeit mit dem Elternbeirat entworfen, ausgewertet und veröffentlicht.
- Verwendung von vom Elternbeitrat eingesammelte Spenden
Der Erlös aus den Festen und Spenden werden auf ein Unterkonto des Trägervereins gebucht. In enger Abstimmung zwischen Elternbeirat, Leitung und Träger werden diese Gelder verwendet.
Für die Besorgungen im Vorfeld von Festen bekommt der Elternbeirat Bargeld von dem/der Kassierer/in ausbezahlt, die dann am Ende des Festes verrechnet werden. Die Belege müssen an den/die Kassierer/in weitergereicht werden.
Regelmäßige Veranstaltungen, die in Kooperation mit der Leitung und dem Träger, organisiert werden sind:
- Martinszug
- Sommerfest
Eigengeplante feste Aktionen sind:
- Altpapiersammlung
in Zusammenarbeit mit einem Elternteam:
- Kinderkleiderbasar